Ein Auskunftsersuchen wird gestellt, wenn das Bezirksamt nicht zuständig ist und Auskunft geben kann, sondern z. B. eine Hamburger Fachbehörde. Der Adressat hat acht Wochen Zeit für eine Antwort. Auskunftsersuchen können in der Bezirksversammlung besprochen oder in einem Fachausschuss beraten werden. Mindestens drei Abgeordnete müssen als Antragssteller auftauchen.
Nachstehend finden Sie die Auskunftsersuchen der SPD-Fraktion aus der aktuellen Wahlperiode. Die Auskunftsersuchen aus der 20. Wahlperiode (2014-2019) finden Sie hier, die aus der 19. Wahlperiode (2011-2014) hier: