Eine Große Anfrage wird an das Bezirksamt gestellt, um Auskünfte zu erhalten, die in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen. Das Amt hat dann vier Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten. Große Anfragen können in der Bezirksversammlung besprochen oder in einem Fachausschuss beraten werden. Mindestens drei Abgeordnete müssen als Antragssteller auftauchen.
Nachstehend finden Sie die Großen Anfragen der SPD-Fraktion aus der aktuellen Wahlperiode. Die Großen Anfragen aus der 20. Wahlperiode (2014-2019) finden Sie hier, die aus der 19. Wahlperiode (2011-2014) hier: