Eine Kleine Anfrage wird an das Bezirksamt gestellt, um Auskünfte zu erhalten, die in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen. Das Amt hat dann acht Werktage Zeit, die Anfrage zu beantworten. Kleine Anfragen werden nicht in der Bezirksversammlung besprochen oder in einem Fachausschuss beraten. Sie dienen nur der Information. Jeder Abgeordnete kann eine Kleine Anfrage stellen.
Nachstehend finden Sie die Kleinen Anfragen der SPD-Fraktion aus der aktuellen Wahlperiode. Die Kleinen Anfragen aus der 20. Wahlperiode (2014-2019) finden Sie hier, die aus der 19. Wahlperiode (2011-2014) hier:
- Drucksache 21-0283.01: Sperrwirkung nach § 32 Absatz 5 BezVG in Hinblick auf das Bürgerbegehren „Vier- und Marschlande erhalten“ (30.01.2020)